BLOCK MENÜ INFO

Block Menü GmbH

Ernst-Litfaß-Str. 1
19246 Zarrentin

Tel.: +49 (0) 38851 92 0
Fax: +49 (0) 38851 92 144

info@block-menue.de

Geschäftsführer:

Klaus Flaskamp
Michael Postinett

Registergericht:

Amtsgericht Hamburg

Registernummer:

HBR 23261

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:

(gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz)
DE 811258064

Öko-Kontrollstelle:

DE-ÖKO-001

MINDESTBESTELLWERTE UND LIEFERBEDINGUNGEN

Alle Preise verstehen sich netto. Die Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware unser Eigentum.

Bei Bestellung bis 12.00 Uhr erfolgt die Anlieferung von Frischware werktags innerhalb von 48 Stunden, bei Tiefkühl­ware innerhalb von 72 Stunden nach Ihrer Bestellung. Auf Wunsch veranlassen wir gerne Samstags­- und Termin­zustellungen. Die anfallenden Kosten werden in Rechnung gestellt. Inselbelieferungen sind hiervon ausgenommen. Bitte nennen Sie uns eine Anlieferadresse auf dem Festland. Bei Bedarf organisieren wir gerne auch den Transport auf die Insel. Die anfallenden Kosten müssen wir jedoch in Rechnung stellen.

Ab einem Warenwert pro Auftrag von 350 Euro für Frischware und/oder 400 Euro für Tiefkühlware erfolgt die Auslieferung frei Haus. Liegt der Bestellwert unter diesem Betrag, müssen wir Ihnen leider einen Frachtkostenanteil in Höhe von 50 Euro berechnen. Wird die Mindestbestellmenge erreicht mit Artikeln der Block Menü GmbH, dann liefern wir ohne weiteren Aufschlag ab einer Menge von 25 kg Frischfleisch oder 25 kg TK-Fleisch.

Verspätete Anlieferungen, Fehlmengen sowie Transportschäden können nur anerkannt werden, wenn sie bei Waren­annahme auf dem Abliefernachweis und Lieferschein vermerkt sind. Rück­ oder Weitersendung beanstandeter Ware darf nur nach Rücksprache mit uns vorgenommen werden.

Im Übrigen weisen wir auf die ausführlichen Liefer­ und Zahlungsbedingungen auf der Rückseite unserer Rechnungs­formulare hin.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Block Foods AG, Block Handels GmbH, Block Menü GmbH, Block House Fleischerei GmbH (kurz als „BLOCK Foods“)
Lademannbogen 127
22339 Hamburg
Tel.: +49 (0)40 538 007-0
Fax: +49 (0)40 538 007-699

1. Allgemein, Geltungsbereich

a) Diese AGB von BLOCK Foods gelten für alle Verträge, die mit dem Kunden abgeschlossen werden, mit Ausnahme solcher Verträge, die über die Internetseite www.shop.block-house.de abgeschlossen werden. Ergänzende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Bestandteil des Vertrages.
b) BLOCK Foods behält sich das Recht vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu verändern. Auf die Bestellung des Kunden finden jeweils die allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung, die zum Zeitpunkt der jeweiligen Bestellung im Ablauf des Bestellvorgangs eingesehen werden können und deren Anerkennung vom Kunden durch gesondertes Anklicken bestätigt werden muss.

2. Vertragspartner, Vertragsabschluss

a) Der Kaufvertrag kommt mit der jeweils handelnden Gesellschaft von BLOCK Foods zustande.
b) Die Vertragssprache ist Deutsch.
c) Die Angebote von BLOCK Foods sind unverbindlich und kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages.
d) Der Kaufvertrag kommt erst mit der Auftragsbestätigung von BLOCK Foods zustande. Mit der Auftragsbestätigung sendet BLOCK Foods dem Kunden die Bestelldaten und Vertragsbedingungen zu und verschafft dem Kunden so die Möglichkeit, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Datenschutzerklärung bei Vertragsschluss abzurufen und in wiedergabefähiger Form zu speichern.
e) BLOCK Foods speichert den Vertragstext. Ein Anspruch auf dauerhafte Zugänglichmachung des Vertragsinhalts auch nach Vertragsschluss durch BLOCK Foods besteht nicht.

3. Preise, Verpackung, Versandkosten

a) Alle Preise verstehen sich als Netto-Preise, verzollt, ohne Mehrwertsteuer. Maßgebend sind jeweils die individuell vereinbarten, anderenfalls die am Tage der Lieferung gültigen Preise, zuzüglich des jeweiligen Satzes der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
b) Die Verpackung der Ware erfolgt nach Wahl von BLOCK Foods unter Sicherstellung der Aufrechterhaltung der erforderlichen Kühlkette für die geplante Versandlaufzeit.
c) Der Versand erfolgt entsprechend den zwischen den Parteien individuell zu vereinbarenden Konditionen. Sollte dies nicht erfolgt sein, sind BLOCK Foods die tatsächlich entstandenen Versandkosten zu erstatten. BLOCK Foods ist berechtigt, nach bestem Ermessen die jeweils günstigste Versandart zu wählen. Paletten (Euro, H1, Chep oder Satten – kurz Leihgüter) sind in tauschfähigem Zustand Zug um Zug zu tauschen oder diese Leihgüter werden über ein Leergutkonto registriert und nachgehalten. Der Versand erfolgt ab den Werks-, Zentral- oder Spediteurlagern.

4. Zahlungsbedingungen

a) Der Kaufpreis wird mit Zustandekommen des Kaufvertrages zur Zahlung fällig.
b) Rechnungen sind zu den vereinbarten Zahlungszielen zu bezahlen ohne Abzug, maßgeblich ist das Datum des Zahlungseingangs bei BLOCK Foods.

5. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen von BLOCK Foods, einschließlich Nebenforderungen und Schadensersatzforderungen, im Eigentum von BLOCK Foods.

6. Lieferbedingungen

a) Lieferungen erfolgen zu den vereinbarten Konditionen, ansonsten zu den im Zeitpunkt der Bestellung geltenden Versandbedingungen an die vom Kunden angegebene Lieferadresse.
b) Die bei Aufgabe der Bestellung vom Kunden gewünschten Lieferdaten gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung der Verbindlichkeit des Termins durch BLOCK Foods als fest vereinbart. Ansonsten wird die Lieferung im Rahmen der üblichen Bestellabwicklung ausgeführt.
c) BLOCK Foods ist auch zu Teillieferungen berechtigt. Soweit vorübergehend oder dauernd, gleich aus welchem Grund, ohne grob fahrlässiges Verschulden von BLOCK Foods eine Lieferung nicht möglich ist, entfällt die Lieferverpflichtung. Schadensersatzansprüche wegen der Nichtlieferung sind in diesem Fall ausgeschlossen.
d) Sollte die Ware aufgrund der Aufgabe einer falschen Lieferadresse oder aus sonstigen vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht oder nicht termingerecht zugestellt werden können, gerät der Kunde in Annahmeverzug.
e) Im Falle des Annahmeverzuges besteht für den Kunden bei der Lieferung von kühlungspflichtigen Frische- und/oder Tiefkühlprodukten kein Anspruch auf eine Zweitzustellung, soweit nach billigem Ermessen von BLOCK Foods die erforderliche Einhaltung der Kühlkette nicht mehr gewährleistet werden kann.
f) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist BLOCK Foods berechtigt, den dadurch entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Der Schaden wird bei den nicht weiter verwendbaren Frische- oder Tiefkühlprodukten in Höhe des auf sie entfallenden Kaufpreises geltend gemacht. Weiterer Schaden wird in Höhe der Versandkosten geltend gemacht. Der Kaufpreis für bestellte Trockenware wird dem Kunden erstattet, sofern das Produkt verkehrsfähig ist. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Es bleibt dem Kunden nachgelassen, einen bei BLOCK Foods entstandenen geringeren Schaden nachzuweisen.
g) Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt der Übergabe der Ware auf den Kunden über, bei Annahmeverzug in dem Zeitpunkt, in dem der Kunde in Annahmeverzug geraten ist.

7. Prüfungspflicht des Kunden

a) Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware selbst oder durch eine von ihm zur Entgegennahme ermächtigte Person auf offensichtliche Mängel (Vollständigkeit, Richtigkeit der Ware, Unversehrtheit der Verpackung, sichtbar mangelhafter Aggregatzustand, usw.) zu untersuchen und wenn sich ein Mangel zeigt, gegenüber BLOCK Foods unverzüglich (innerhalb von fünf Tagen – Ausnahme: bei Frischware innerhalb von 48 Stunden) schriftlich Anzeige zu erstatten. Die ausgedruckten Messwerte der Kühlkette stammen aus einer frei programmierten Zusatzeinrichtung. Die geeichten Messwerte können jederzeit eingesehen werden.
b) Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt und Mängelgewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
c) Zeigt sich ein solcher Mangel später, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung angezeigt werden. Andernfalls tritt die unter b) genannte Rechtsfolge ein.

8. Haftung

a) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen, soweit nachfolgend nicht abweichend geregelt. Ein Mangel ist nicht gegeben, wenn Waren in Fertigverpackungen, deren Liefermenge sich nach Gewicht bemisst, in den Grenzen der Fertigverpackungsverordnung von der vereinbarten Menge abweichen.
b) BLOCK Foods haftet für einen Schaden im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit in vollem Umfang nach den gesetzlichen Bestimmungen.
c) Eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit besteht nur bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut (Kardinalpflicht). Im Falle der fahrlässigen Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt.
d) Unberührt bleiben eine gesetzliche verschuldensunabhängige Haftung (z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz) und eine Haftung aus der etwaigen Übernahme einer Garantie.
e) Der Kunde akzeptiert, dass nicht alle gelieferten Produkte in Unternehmen hergestellt wurden, die nach einem von der GFSI (Global Food Safety Initiative) anerkannten Standard zertifiziert sind. Dies stellt keinen Mangel dar, Schadensersatz- oder sonstige Ansprüche im Zusammenhang mit diesem Umstand können gegenüber BLOCK Foods nicht geltend gemacht werden. Auf Anfrage werden entsprechende Informationen zur Verfügung gestellt.
f) Die gesetzlichen Vertreter, Angestellten und Erfüllungsgehilfen von BLOCK Foods haften nicht weitergehender als BLOCK Foods selbst.

9. Markenschutz

Alle unsere Erzeugnisse sind mit einer eingetragenen Marke der Block Gruppe gekennzeichnet. Die Benutzung dieser Marke (u. a. Wort-/Bildmarken „Block House“ und „Block Menü“) sowie unserer sonstigen Kennzeichen und Namensrechte ist nur im Interesse und nach ausdrücklicher Zustimmung der Block Gruppe zulässig, die Nutzung für sonstige Zwecke ist untersagt. Sollten unsere Erzeugnisse verarbeitet werden, so ist die Nutzung unserer Marken in Verbindung mit dem hergestellten Erzeugnis nur zulässig, wenn unsere schriftliche Genehmigung hierfür vorliegt. Dies gilt für alle Verarbeitungsstufen. Die Abgabe unserer Erzeugnisse ist nur in unveränderten Original-Verpackungen erlaubt.

10. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Für sämtliche Rechtsbeziehung der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Als Gerichtsstand und Erfüllungsort wird Hamburg vereinbart.

11. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die ungültigen Bestimmungen werden in diesem Fall durch die gesetzlichen Regelungen ersetzt. Dies gilt ebenso für den Fall, dass die allgemeinen Geschäftsbedingungen lückenhaft sind.

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